Positionspapier des BLC und BTB

 

BLC und BTB positionieren sich gemeinsam zur Eingruppierung von staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/innen nach TV-L bzw. TVöD!

Der Bundesverband der Lebensmittelchemiker/innen im öffentlichen Dienst e.V. (BLC) und der BTB Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft im dbb Beamtenbund und Tarifunion verabschiedeten ein gemeinsames Positionspapier zur Eingruppierung staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker/innen.

Das Positionspapier soll den Kolleginnen und Kollegen als Argumentationshilfe und Unterstützung dienen, die ihnen zustehende Eingruppierung gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und Kommunen (TVöD) bei den entscheidenden Stellen durchzusetzen. Ebenso können die Dienststellen diese Argumente gegenüber den Haushaltsreferaten und den Finanzressort verwenden, um mit einer besseren Eingruppierung attraktiver für Nachwuchsfachkräfte zu sein.

Hintergrund:

Der damalige Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) stufte staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker/innen wegen „hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben“ nach Bewährungsaufstieg von Vergütungsgruppe IIa in Ib ein (Anl. 1a, Teil I, Nr. 2b BAT).

Im seit 2006 geltenden Tarifvertrag öffentlicher der Länder (TV-L) gibt es allerdings keinen Bewährungsaufstieg mehr. Gleichwohl gibt es in Anlage A Teil I TV-L für „Tätigkeiten, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung auszeichnen“ eine analoge Regelung: Für derartige Tätigkeiten ist eine Vergütung nach Entgeltgruppe E14 statt E13 vorgesehen.

Einzelne Länder bzw. Institutionen des öffentlichen Dienstes stuften auf dieser Grundlage staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker/innen nach Einzelfallprüfung bereits in der Vergangenheit in E14 ein.

Aber leider nicht alle Länder oder Institutionen, was bei den Kolleginnen und Kollegen natürlich regelmäßig für Rückfragen und Diskussionen sowie am Ende häufig für Frustration gesorgt hat.

Das gemeinsam erarbeitete Positionspapier von BLC und BTB führt aus, dass Personen mit der Qualifikation staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in generell in E 14 einzustufen sind.

Sowohl der TV-L als auch der TVöD legen für die Einordnung der Entgeltgruppen klar definierte Kriterien zugrunde. Über sogenannte Tätigkeitsmerkmale ist festgelegt, welche Qualifikationen für die Ausübung einzelner Berufsfelder erforderlich sind. Genügt der Abschluss einer Hochschulausbildung, mit Diplom- oder Masterabschluss oder die erste Staatsprüfung, erfolgt beispielsweise eine Einordnung nach E13. Sind darüber hinaus jedoch weitere Anforderungen an eine Tätigkeit gestellt, die eine Zusatzqualifikation erfordern, muss eine solche Zusatzqualifikation für die Bewertung der Entgeltgruppe berücksichtigt werden. Für das Berufsfeld der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/innen ist die zweite Staatsprüfung eine solche Zusatzqualifikation, denn nur hierdurch kann derzeit in Deutschland eine gutachterliche Tätigkeit für die amtliche Überwachung ausgeübt werden. Diese Zusatzqualifikation wird im Nachgang zur universitären Ausbildung erlangt, mit dem Fokus auf das Lebensmittelrecht. Die zweite Staatsprüfung bildet dabei die zwingend erforderliche Grundlage zur Vorbereitung auf eine Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit.

Und zumindest ein Bundesland setzt entsprechend unserer Ausführungen schon die erforderliche Eingruppierung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen um. Wir hoffen, dass weitere Länder/Institutionen nachziehen und unser Positionspapier dabei die nötige Hilfestellung bieten kann.

Das Positionspapier ist auf den Internetseite des BLC (lebensmittel.org) und des BTB veröffentlicht.

blcbtbn